Bahnunfälle in der Schweiz
Alle Ereignisse mit den dazugehörigen Berichten
finden Sie auf der offiziellen Homepage der
Eine Liste der schwersten Bahnunfälle in der Schweiz
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Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS
- Bei den laufenden Untersuchungen ist das Ereignis jeweils in Kurzform dargestellt
- Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist folgt der detaillierte Schlussbericht
Die Website der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS ist nun für jedermann öffentlich abrufbar. Deshalb verzichte ich künftig, die Rubrik "Bahnunfälle in der Schweiz" weiterzuführen
Die entsprechenden Ereignisse finden Sie auf der Website der UUS
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Die Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS
Monbijoustr. 51 A
3003 Bern
Die Aufgaben der UUS
Die Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe hat ihre Tätigkeit als Folge der Revision des Eisenbahngesetzes am 1. Oktober 2000 aufgenommen. Die UUS untersucht als unabhängige Untersuchungsstelle grössere Ereignisse und Unfälle bei Bahnen, Seil- und Standseilbahnen sowie bei Schiffen.
Mit der Revision des Eisenbahngesetzes und der Öffnung der schweizerischen Bahninfrastrukturanlagen für weitere Anbieter hat das Schweizerische Parlament die Grundlagen für die Schaffung einer von der Aufsichtsbehörde unabhängigen Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe erarbeitet.
Die Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) hat ihre Tätigkeit am 1. Oktober 2000 aufgenommen. Sie ist in das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Energie, Verkehr, Umwelt und Kommunikation (UVEK) integriert.
Die UUS untersucht Unfälle, schwere Vorfälle sowie angedrohte und ausgeführte Sabotageakte bei Eisenbahnen, Seilbahnen, Strassenbahnen und Schiffen zuhanden der Gerichts- und
Verwaltungsbehörden.
Wenn die Aufklärung des Sachverhaltes es erfordert, kann die UUS Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Autopsien und das Erstellen von Gutachten anordnen sowie Zeugen und Auskunftspersonen vorladen,
vorführen lassen und einvernehmen.
Zweck dieser Untersuchungen ist die Verhütung von weiteren Unfällen und damit eine Verbesserung der Sicherheit bei den Transportunternehmen (TU). Diese Aufgaben wurden früher von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt und durch die TU wahrgenommen. Da die Aufsichtsbehörde durch den Erlass von unzweckmässigen Vorschriften oder durch das Unterlassen ihrer Pflichten an der Entstehung von Ereignissen beteiligt sein kann, ist eine Gewaltentrennung sinnvoll.
Der Untersuchungsbericht fasst die Ergebnisse der Untersuchung schriftlich zusammen. Er stellt keine Verfügung dar. Nötigenfalls kann er Sicherheitsempfehlungen an die Aufsichtsbehörde (BAV) richten (Unfalluntersuchungsverordnung VUU, SR 742.161 Art. 25).
Zurzeit besteht die UUS aus vier Personen, von denen drei hauptamtlich als Untersuchungsleiter tätig sind. Zusätzlich können bei Bedarf acht nebenamtliche Mitarbeiter aufgeboten werden.
In Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich, den unfalltechnischen Diensten der kantonalen und grösseren städtischen Polizeikorps, der EMPA sowie weiteren unabhängigen
Laboratorien und spezialisierten Ingenieurbüros werden Spezialuntersuchungen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgaben der UUS sind im Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101) sowie in der entsprechenden Verordnung (VUU, SR 742.161) umschrieben.
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der UUS sind:
- Das Eisenbahngesetz (EBG) (SR 742.101)
- Die Verordnung über die Meldung und die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU)
(SR 742.161)
Im Eisenbahngesetz, Art. 15 sind die Aufgaben und Kompetenzen der Unfalluntersuchungsstelle enthalten:
Art. 15.1 Zur fachspezifischen Abklärung der Ursachen und Umstände von Eisenbahnunfällen und von Vorfällen, die zu einem Unfall hätten führen können, besteht eine von der Aufsichtsbehörde unabhängige Unfalluntersuchungsstelle.
2 Wenn die Aufklärung des Sachverhaltes es erfordern, kann die Unfalluntersuchungsstelle Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Autopsien und Gutachten anordnen sowie Zeugen und Auskunftspersonen vorladen, vorführen lassen und einvernehmen.
3 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Zusammensetzung und das Verfahren sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Im Übrigen gilt das Bundesstrafrechtspflegegesetz, soweit die Besonderheiten des Verfahrens keine Abweichungen erfordern. Die kantonale Gerichtsbarkeit bleibt vorbehalten.
4 Der Bund trägt die Untersuchungskosten. Er greift auf Personen zurück, die einen Unfall vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Er kann auch andere Verfahrensbeteiligte zur Kostentragung heranziehen, soweit sie das Verfahren verursacht oder wesentlich ausgeweitet haben. Bei Streitigkeiten über die Kostentragung entscheidet das Departement endgültig.
In der Verordnung über die Meldung und die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (Unfalluntersuchungs-verordnung, VUU) sind die Einzelheiten der Unfalluntersuchung geregelt.
Die Straf- und zivilrechtliche Würdigung der Untersuchungsergebnisse bleibt den ordentlichen Gerichtsinstanzen vorbehalten. (Art. 13 VUU).
Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtige Ereignisse wie Unfälle mit Personenschäden oder grösserem Sachschaden (mehr als CHF 100'000) sind unverzüglich der Meldestelle bei der REGA zu melden. Aufgrund der ersten telefonischen Abklärungen entscheiden die Untersuchungsleiter der UUS, ob eine Untersuchung eingeleitet und ein entsprechender Untersuchungs- und Schlussbericht erstellt wird.
Meldung eines Ereignisses
Tritt ein meldepflichtiges Ereignis ein, so ist dieses über die Alarmzentrale der REGA an die UUS zu melden.
Meldepflichtig sind folgende Fälle:
Unfälle
- mit einer Schadenhöhe von mehr als CHF 100'000
- mit Toten
- mit Schwerverletzten (länger als 24 Stunden Spitalaufenthalt nötig)
- mit mehr als 10 Leichtverletzten
Schwere Vorfälle
- Zugsgefährdungen. Fälle, bei denen die normalen Sicherheitseinrichtungen eine mögliche Kollision verhindert haben und einfache Signalfälle sind nicht zu melden.
- Brände von Fahrzeugen (auch von Linienbussen mit einer Schadenhöhe von mehr als CHF 25'000 oder in Tunnels und unterirdischen Anlagen)
Ereignisse gemäss Störfallverordnung (Chemieunfälle).
Angedrohte, vermutete oder ausgeführte Sabotage
Ereignisse mit Strassenbahnen, die auf eine Verletzung der Strassenverkehrsregeln zurückzuführen sind, müssen nicht unverzüglich gemeldet werden.
Untersuchung
Aufgrund der telefonischen Abklärungen entscheidet der Untersuchungsleiter, ob eine Untersuchung eingeleitet wird. Bei Bedarf bietet er weitere haupt- oder nebenamtliche Untersuchungsleiter auf und entscheidet, ob externe Sachverständige oder Experten hinzugezogen werden müssen.
Die UUS kann auf Untersuchungshandlungen verzichten, wenn diese in Bezug auf die zu erwartenden Ergebnisse einen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen würden.
Die vom Untersuchungsverfahren unmittelbar betroffenen, das BAV, die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone sowie weitere Personen, die ein besonderes rechtliches Interesse am Ausgang der Untersuchung glaubhaft machen, können Untersuchungshandlungen bei der UUS beantragen.
Der Untersuchungsleiter koordiniert seine Tätigkeit mit den kantonalen Strafuntersuchungsbehörden.
Die Unfalluntersuchung durch die UUS umfasst die Unfallaufnahme, die Sicherung der Spuren und das Auswerten der Fahrdaten. Dazu kommen Befragungen und / oder Einvernahmen von Zeugen und Auskunftspersonen und das Studium weiterer Untersuchungsakten der kantonalen Untersuchungsbehörden. Falls nötig ordnet der Untersuchungsleiter Spezialuntersuchungen an. Die erarbeiteten Ermittlungsergebnisse werden analysiert, ausgewertet und im Untersuchungsbericht zusammengefasst.
Notwendige Sicherungs- und Rettungsmassnahmen können durch die Hilfsdienste bzw. durch die Transportunternehmen ohne Einschränkungen vorgenommen werden. Veränderungen an der Ereignisstelle sind zu dokumentieren.
Daten (speziell auch die Aufzeichnungen über die Fahrdaten und über die Sicherungsanlagen) sowie Gesprächsaufzeichnungen (Funk) sind von den Verantwortlichen der beteiligten Unternehmungen unaufgefordert der UUS zu übergeben.
Die Ereignisstelle wird durch die kantonalen Strafuntersuchungsbehörden freigegeben. Sie holt vorgängig die Zustimmung der UUS ein.
Sind keine kantonalen Strafverfolgungsbehörden auf dem Ereignisplatz, so entscheidet die UUS über die Freigabe.
Untersuchungsbericht
Die UUS fasst die Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht zusammen. Er wird an die von der Untersuchung direkt Betroffenen und an das BAV versandt. Der Untersuchungsbericht enthält - sofern nötig - Sicherheitsempfehlungen an das BAV.
Falls wesentliche Untersuchungsergebnisse, welche für die Unfallverhütung von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen erfordern, vorliegen, erstellt die UUS zuhanden des BAV einen Zwischenbericht.
Die UUS erstellt aus dem Untersuchungsbericht einen Schlussbericht und veröffentlicht diesen. Im Schlussbericht werden ausschliesslich die Unternehmen, die Instandhaltungsbetriebe sowie die Herstellerfirmen der betroffenen Verkehrsmittel- und Infrastrukturbestandteile mit Namen genannt.
Adressen
Der Hauptsitz der UUS befindet sich in Bern.
In Schlieren ist der Stützpunkt Ost angesiedelt, damit die Unfalluntersuchungsleiter bei Vorfällen im Grossraum Zürich sowie in der Ostschweiz schneller auf Platz sein können.
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Hauptsitz:
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe
Monbijoustr. 51 A
3003 Bern
Stützpunkt Ost:
Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe
Uitikonerstr. 9
8952 Schlieren
Für alle weiteren Details besuchen Sie doch bitte die
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Nachfolgend noch einige Zeitungsmeldungen sowie eine
Liste der schwersten Zugunglücke in der Schweiz bis 2006
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28. April 2006
Acht Verletzte bei Kollision mit ICE
Bei der Kollision eines ICE der Deutschen Bahn mit einer Doppellok der BLS sind am Morgen in Thun acht Menschen leicht verletzt worden. Die Zugstrecke Thun - Spiez wird erst morgen wieder befahrbar sein.
«Wir müssen dankbar sein, dass der Schutzengel mitgefahren ist», sagte BLS-Direktor Matthias Tromp an einer Pressekonferenz in Thun. Kurz nach 6.30 Uhr war der von Interlaken nach Berlin fahrende ICE 278 etwa einen Kilometer vor der Einfahrt in den Bahnhof Thun mit den beiden zusammengehängten Lokomotiven zusammengeprallt.
«Der Aufprall war heftig», sagte Tromp. Experten gehen davon aus, dass der ICE-Hochgeschwindigkeitszug zu diesem Zeitpunkt noch mit rund 60 Kilometern pro Stunde (km/h) unterwegs war. Als die Retter an der Unfallstelle erschienen, kamen ihnen bereits die ersten Zugspassagiere entgegen, die zu Fuss Richtung Bahnhof Thun marschierten.
Zahl der Passagiere nicht bekannt
Insgesamt wurden acht Menschen ins Spital geführt, darunter der Schweizer ICE-Lokführer. Sie erlitten aber alle nur leichte Verletzungen wie Prellungen und Quetschungen oder Schleudertrauma. Knochenbrüche habe es keine gegeben. Alle Verletzten, die aus der Region Berner Oberland stammen, könnten das Spital spätestens am Freitagmittag wieder verlassen, hiess es. Wie viele Menschen sich genau im ICE befanden, war nicht bekannt.
Durch die Wucht des Aufpralls entgleisten etwa zwei Drittel des mit zwölf Wagen sowie vorne und hinten mit je einem Triebwagen bestückten ICE. Der Sachschaden am deutschen Zug sei beträchtlich. Vor allem die Wagenübergänge seien durch die Kollision zusammengedrückt worden. Die vordere der beiden zusammengehängten Lokomotiven entgleiste ebenfalls teilweise.
Unfallursache unklar
Zur Unfallursache konnte Tromp am Freitagmorgen zunächst keine Angaben machen. Ein Untersuchungsrichter sowie ein Vertreter der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe aus dem Departement Leuenberger befanden sich vor Ort, um die entsprechenden Abklärungen aufzunehmen.
Der Unfall hat auf der für den Nord-Süd-Verkehr bedeutenden Strecke zwischen Thun und Spiez einen vollständigen Unterbruch zur Folge. Die BLS rechnen nicht damit, dass heute der Bahnbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die internationalen Züge werden über das Wallis umgeleitet.
Zwischen Bern und Thun sowie zwischen Spiez und Brig durch den Lötschberg verkehren die Züge heute wieder. Die Züge werden jeweils in Spiez respektive in Thun gewendet. Insgesamt standen zur Beförderung der Passagiere am Morgen 14 Ersatzbusse im Einsatz.
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17. Mai 2006
Ungebremst talwärts: Drei Tote
Aus noch ungeklärten Gründen rollte in der Nacht ein Bauzug im Berner Oberland bergabwärts. Bei Thun kam es zur Kollision. Drei Bahnarbeiter starben.
Die Geisterfahrt des Bauzuges vor der Kollision in Thun war offenbar kürzer als zunächst angenommen. Gemäss neusten Erkenntnissen sei der Zug nicht vom Blausee aus, sondern von Frutigen an ungebremst losgefahren, sagte ein BLS-Sprecher am Nachmittag auf Anfrage. Zunächst war angenommen worden, dass der Bauzug bereits auf der Strecke vom Blausee nach Frutigen nicht mehr unter Kontrolle habe gebracht werden können. Auf dieser Strecke beträgt das Gefälle rund 27 Promille. Auf der Strecke von Frutigen nach Spiez sind es noch 15 Promille. Ob der Motor des Schienentraktors beim Aufprall in Thun noch gelaufen sei, könne nicht gesagt werden.
BLS-Chef Mathias Tromp schilderte den Hergang des folgenschwersten Bahnunglücks in der Schweiz seit zwölf Jahren vor den Medien in Thun wie folgt: Der Bauzug, bestehend aus einem Diesel betriebenen Traktor, drei Schotterwagen und zwei Güterwagen, war in den frühen Morgenstunden nach einem Weichenumbau in Blausee-Mitholz mit Schotterarbeiten im Kandertal beschäftigt.
Bahnleitung entschied, den Zug auflaufen zu lassen
Auf dem Bauzug befanden sich ein Lokführer und ein Schienentraktorführer der BLS sowie ein Mitarbeiter einer privaten Baufirma. Sie konnten beim Stellwerk Spiez per Funk Alarm auslösen, wie der BLS-Direktor weiter berichtete.
Wegen der Entgleisungsgefahr und aus Sorge um die Sicherheit auf dem Bahnnetz entschieden sich die Verantwortlichen im Stellwerk Spiez für die Weiterfahrt auf der geraden Strecke in Richtung Thun, um auf einer Baustelle in Dürrenast eine Kollision herbeizuführen. Dort - 30 Kilometer von Mitholz-Blausee entfernt und 414 Meter tiefer - prallte der Zug um 3.20 Uhr zunächst auf zwei Materialwagen. Gebremst fuhr die Komposition 200 Meter weiter, brachte die Gleise zum Glühen und kollidierte mit einem zweiten Bauzug bei der Baustelle Unterführung Frutigen.
Aus fahrendem Zug gesprungen?
Zwei der drei Todesopfer wurden rund 200 Meter vor der Hauptunfallstelle gefunden. Das dritte Opfer befand sich dort, wo die Unglückszüge schliesslich zum Stillstand kamen. Ob sich die beiden Männer vor der ersten Kollision noch mit einem Sprung aus dem fahrenden Zug zu retten versuchten, ist unklar. Denkbar sei auch, dass sie beim Aufprall aus dem Bauzug geschleudert wurden, sagte Olivier Cochet, Sprecher der Berner Kantonspolizei auf Anfrage.
Bei den Toten handelt es sich laut Angaben der Kantonspolizei Bern um zwei im Oberwallis wohnhaft gewesene Männer im Alter von 41 und 55 Jahren sowie um einen 46-jährigen Deutschen. Bereits am Vormittag hatten die Behörden mitgeteilt, dass die drei Toten Familienväter gewesen waren.
Auf der Baustelle in in Dürrenast standen in der Nacht elf Arbeiter im Einsatz. Sie konnten sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
«Mutiger Entscheid»
Es sei ein «mutiger Entscheid» gewesen, den rasenden Zug auffahren zu lassen, sagte ein sichtlich um Fassung ringender Tromp. Man habe auch erwogen, den Zug in Richtung Simmental zu lenken, diese Variante aber wegen der dortigen unbewachten Bahnübergänge verworfen.
BLS-Direktor Tromp bezeichnete die Entscheidung der Verantwortlichen in Spiez als «zweckmässige Lösung». Für andere Lösungen, wie das Stoppen durch eine Lokomotive, fehlte die Zeit. Mit welcher Geschwindigkeit der Zug unterwegs war und auffuhr, konnten die Untersuchungsbehörden noch nicht sagen.
Keine Zeit für Alarmierung vor Ort
Um 3.24 Uhr meldeten Anwohner der Unfallstelle der Polizei «Lärm und Rauchentwicklung, als ob zwei Züge zusammengestossen seien», wie Peter Iseli von der Kantonspolizei Bern ausführte. Der BLS sei keine Zeit für eine vorgängige Alarmierung geblieben. Vor Ort stellten die Sicherheitskräfte fest, dass die Fahrleitungen heruntergerissen waren und herumlagen. Gemäss Daniel Hürzeler von der Feuerwehr Thun mussten die alarmierten Rettungskräfte zu ihrer eigenen Sicherheit warten, bis die Fahrleitungen nicht mehr unter Storm standen. Danach löschten sie das Feuer im Triebwagen und suchten Züge sowie Unfallort nach Verletzten ab.
Bei den Opfern handelt es sich um zwei Schweizer und um einen in Deutschland wohnhaft gewesenen Mann. Sie waren alle Familienväter. Tromp und BLS-Verwaltungsratspräsident Hans Lauri zeigten sich bestürzt über das tragische Unglück und sprachen den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus. Elf Arbeiter auf den Baustellen in Dürrenast wurden rechtzeitig vor dem Zusammenstoss in Sicherheit gebracht und psychologisch betreut.
Die Untersuchungen am Unfallort seien abgeschlossen, nun gehe es an die Bergung der stark demolierten Unglückswagen, führte der BLS-Sprecher aus.
Wagen ineinander verkeilt
Die beiden in den Unfall verwickelten Bauzüge wurden beim Zusammenstos stark beschädigt. Die Wagen waren ineinander verkeilt, und ein Waggon war über eine zwei bis drei Meter hohe Mauer gestürzt.
Es handelt sich um das zweite Unglück der BLS innerhalb von drei Wochen. In der Nähe des jetzigen Unglücksorts waren am vergangenen 28. April beim Bahnhof Thun ein ICE der Deutschen Bahn und eine BLS-Doppellok zusammengestossen. Acht Menschen wurden leicht verletzt. Tromp bedauerte diese Häufung ausserordentlich, wollte aber nichts von einem Sicherheitsdefizit bei der BLS wissen. Auch die Alarmierung habe hervorragend geklappt, sagte er.
cpm/ap/sda
BLS mit eigenen Werkstätten für Unterhalt
Die BLS Lötschbergbahn sorgt in eigenen Werkstätten für den Unterhalt ihrer Fahrzeuge. An den drei Standorten Bern, Bönigen und Spiez sind 400 Mitarbeitende mit der Fahrzeug-Instandhaltung beschäftigt, wie der Homepage der Bahn zu entnehmen ist. Sie sollen den sicheren und zuverlässigen Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen aller Art garantieren. Zu den Aufgaben gehören Reinigung, Unterhalt, Reparatur, Modernisierung und Umbau von Lokomotiven, Triebzügen, Personen- und Güterwagen sowie von deren Komponenten. Die Werkstätten sind auch für Drittkunden im In- und Ausland tätig, mit denen rund ein Fünftel des Umsatzes erzielt wird.
Unglücke mit ausser Kontrolle geratenen Zügen
Am 22. Februar 1948 geriet ein Ski-Sonderzug von Sattel SZ nach Zürich auf der abschüssigen Südostbahn-Strecke hinter Samstagern ausser Kontrolle, wie der «sbbhistoric»-Website zu entnehmen ist.
Der Lokomotivführer hatte die Motorbremse aus Versehen nicht eingeschaltet, so dass die Motoren weiter arbeiteten, statt zu bremsen. Dadurch wurde auch die Wirkung der anderen Bremsen aufgehoben, der Zug beschleunigte immer mehr.
Im Bahnhof Wädenwil wurde der Zug auf ein Stumpengleis geleitet- ob irrtümlich, ist nicht ganz klar. Er durchbrach mit 60 Stundenkilometern den Prellbock und fuhr in ein Industriegebäude. 22 Menschen - nach anderen Quellen 21 - starben.
Am 29. Juli 1941 war ein Güterzug wegen Bremsversagens auf der Gotthard-Südrampe vor dem Pianotondo-Kehrtunnel entgleist. In Brand geratene Güterwagen stürzen auf ein Bahnwärterhaus und eine Militärbaracke. Dort starben zwei Bahnbeamte und fünf Soldaten.
Die Lokomotive fuhr weiter und kollidierte mit einem Güterzug, der wegen eines durch das Unglück ausgelösten Kurzschlusses zum Stehen gekommen war. Der Lokomotivführer wurde dabei schwer verletzt.
Glimpflicher war ein Unfall am 3. März 1957 verlaufen: Zwischen Sissach BL und der Haltestelle Itingen stiess eine Personenwagengruppe, die sich selbstständig gemacht hatte, mit einem talwärts fahrenden Güterzug zusammen. Zwei Bahnbeamte wurden leicht verletzt.
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SBB Historic:
Die schwersten Eisenbahnunglücke in der Schweiz